Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen der Leipziger Kanonenfutter GbR (im Text kurz „LKF“ genannt), Corinthstr. 23, 04157 Leipzig.

§ 1. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der LKF und unseren Kunden. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen Vertragsbeziehungen unserer Kunden mit uns, auch wenn auf sie im Einzelfall nicht Bezug genommen wird.
Zudem gelten weitere Bedingungen der LKF GbR, die sich beispielsweise aus den Angeboten und Preislisten der LKF GbR ergeben.

2. Im Kollisionsfalle sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anderen Bedingungen aus von uns erstellten Angeboten nachrangig.

3. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der LKF GbR. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als die Geschäftsführung der LKF GbR ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2. Allgemeines

1. Die Angebote der LKF GbR sind freibleibend und unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich mit einer Bindungsfrist versehen sind.

2. Von uns veröffentlichte Konditionen, insbesondere Ankündigungen im Internet oder Prospekten, stellen für sich allein, kein Angebot im rechtlichen Sinne dar.

3. Die Online-Bestellung von Artikeln durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir die Ware liefern oder dem Kunden die Lieferung vorab ankündigen.

4. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir ums alle Eigentums- und Urheberrechte vor.

5. Sofern der Kunde ein Angebot mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder Fax bestätigt oder mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder Fax Leistungsänderungen während eines laufenden Vertrages wünscht, behält sich die LKF GbR vor, hierüber eine Bestätigung des Kunden in Schriftform im Sinne von § 126 Abs. 1 BGB einzuholen.

Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Leistungsänderungen während eines laufenden Vertrages wünscht.

6. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von der LKF und dem Auftraggeber schriftlich bestätigt worden sind. Sämtliche Abreden und Nebenabreden bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.

7. Änderungswünsche gegenüber erteilten Aufträgen nehmen wir bis zu 10 Tage vor dem festgelegten Liefertermin kostenlos entgegen, wenn diese schriftlich bzw. telefonisch eingehen. Für eine vertragliche Bindung ist unsere schriftliche Bestätigung erforderlich.

Ab dem 10. Tag vor dem festgelegten Liefertermin sind wir berechtigt, für unseren den Änderungswünschen unseres Kunden betreffenden Mehraufwand (personal-, transport- und lagerungsbedingt), in angemessenem Rahmen eine Aufwandsvergütung zu berechnen.

8. Geht ein Auftrag später als 48 Stunden vor Beginn des beabsichtigten Einsatzes bei uns ein, so kann sich der Preis je nach Aufwand um bis zu 50 Prozent unseres jeweils gültigen Listenpreises erhöhen.

9. Der Rücktritt von einem Auftrag ist bis zu 10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin zulässig. Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt werden 20 Prozent des Auftragswertes berechnet. Sind bis zum Rücktritt bereits Leistungen getätigt, welche sich auf den jeweiligen Auftrag beziehen und die wir von anderen Unternehmen beziehen ( z.B. Equipment, Druck von Branding`s für Fahrzeuge, Bereitstellung von gewünschten Fahrzeugen etc.), so werden diese zu 100 Prozent berechnet, unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts.

10. Bei allen Bestellungen sind wir berechtigt 50 Prozent des zu erwartenden Auftragswertes als Vorauszahlung in Rechnung zu stellen. Die Anzahlung ist bis spätestens 3 Tage vor Auftragsbeginn zu entrichten. Nicht rechtzeitige Zahlung unseres Kunden berechtigt uns zur vollständigen Zurückbehaltung unserer Leistung. Unsere vertraglichen Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

11. Wir behalten uns, auch gegenüber unserer Dauerkunden, vor, die Übergabe des Mietmaterials von der Leistung einer Kaution oder sonstigen banküblichen Sicherheit über die vollen Vertragskosten – unter Berücksichtigung von Vorauszahlungen – abhängig zu machen.

12. Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zum Veranstaltungsort eingeholt werden muss, z.B. bei Landschaftsschutzgebieten, Waldwegen oder Fußgängerzonen, obliegt dies dem Kunden. Bei Aufträgen mit Betreuung durch die LKF GbR stellt der Kunde für Fahrzeuge der LKF GbR kostenlose Parkmöglichkeiten am Auftragsort zur Verfügung.

13. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen (z.B. GEMA) für den Betrieb der Geräte oder die Durchführung der Veranstaltung obliegt dem Kunden, der die Kosten dafür trägt. Dies gilt auch für die Feststellung der Eignung der Aufstellfläche der Geräte, einschließlich erforderlich werdender baustatischer Feststellungen.

14. Sanitär- und Elektroinstallationen sowie Elektroanschlüsse und der Stromverbrauch gehen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, zu Lasten des Bestellers.

15. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden der LKF GbR gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen der Schriftform.

16. Wir sind von unserer Leistungspflicht in dem Umfang befreit, in dem wir selbst trotz zumutbarer Anstrengungen nicht ordnungsgemäß beliefert werden. Wir werden unseren Mieter / Kunden in einem derartigen Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und seine Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

17. Gleiches gilt bei höherer Gewalt oder sonstigen Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs wie z.B. Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen und Ähnliches.

18. Sofern nicht extra angegeben, verstehen sich unsere angegebenen Preise als Nettopreise. Es wird zuzüglich die zur Zeit der Auftragserfüllung gültige Mehrwertsteuer berechnet. Derzeit

7 % für:                    Lieferung von Speisen

19 % für:                   alle anderen Leistungen, incl. Getränke, Mietwaren oder Personal.

19. Unsere Preise verstehen sich ohne Transportkosten. Die Auslieferung erfolgt ab Küche oder Lager. Wir liefern Ihnen die bestellten Waren gegen Berechnung der Transportkosten, welche nach Aufwand berechnen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beinhalten die Transportkosten die Anlieferung und Abholung bis hinter die erste, ebenerdige, verschließbare Tür.

20. Für das Transportieren von z.B. Mietgegenständen über Treppen oder nicht befahrbare Flächen berechnet die LKF GbR pro angefangene Stunde und Mitarbeiter 16 Euro.

21. Die Leistungserbringung auf Sonderwünsche unseres Kunden berechnen wir aufwandsbezogen nach unseren aktuell jeweils gültigen Stundenverrechnungssätzen. Dies betrifft insbesondere die Aufstellung des Mietmaterials.

22. Kosten, die durch nicht vereinbarte Hol- und Bringefahrten entstehen, werden mit 0,70 Euro je gefahrenen Kilometer berechnet.

23. Leisten wir auftragsgemäß Überstunden, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit, erheben wir marktübliche Zuschläge.

Überstundenzuschlag                                                                            25 %

  1. Nachtzuschlag                           22.00 – 06.00 Uhr                        20 %
  2. Sonntagszuschlag                      00.00 – 24.00 Uhr                        25 %
  3. Feiertagszuschlag                      00.00 – 24.00 Uhr                       135 %

24. Für Kurzzeit-Einsätze unseres Personals bis 4 Stunden werden pro Mitarbeiter mindestens 4 Stunden mit 1 Euro Aufschlag auf die aktuellen Stundenverrechnungssätze für Mitarbeiter berechnet. Für Einsätze, welche länger als 4 Stunden andauern gelten ab der ersten Stunde, je angefangener Stunde, die Stundenverrechnungssätze gemäß aktueller Preisliste.

§ 3. Zahlungsverkehr / Zahlungsverzug

1. Ungeachtet § 2 Ziffer 8 müssen die in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und Ausführung des jeweiligen Auftrags in vollem Umfang beglichen werden. Maßgeblich ist der Eingang des Geldes bei der LKF GbR bzw. die Gutschrift des Betrages auf ihrem Geschäftskonto, andernfalls kommt der Kunde in Verzug.

2. Befindet sich der Kunde länger als 1 Monat in Zahlungsverzug, so gelten Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als vereinbart. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der LKF.

3. Für jede Rechnungsmahnung, bedingt durch Zahlungsverzug, berechnet die LKF GbR eine Mahngebühr von 5, – Euro. Die erste Mahnung ist jedoch kostenfrei.

4. Für nicht einlösbare Kreditkartenabbuchungen oder Lastschriften berechnet die LKF GbR dem Nutzer die hierfür angefallenen Spesen (Bank, Kreditkarteninstitut) weiter und behält sich die Geltendmachung einer Bearbeitungsgebühr von bis zu € 8,00 pro Vorfall vor.

§ 4. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

1. Gegen unsere Forderungen kann unser Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten fälligen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, wenn das Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht wie unsere Forderung.

§ 5. Speisen

1. Wir liefern Ihnen ausgesuchte Qualitätswaren, die für den sofortigen Verbrauch bestimmt sind. Reklamationen, insbesondere über Speisen, sind am Veranstaltungstag telefonisch, per Fax oder Email mitzuteilen.

Spätere Reklamationen können wegen fehlender Nachprüfungsmöglichkeiten nicht mehr akzeptiert werden.

§ 6. Miete

1. Alle Vermietungen erfolgen auf Grund der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, sofern sich aus dem Folgenden nicht etwas Anderes ergibt.

2. Die Mietsachen sind Eigentum der Leipziger Kanonenfutter GbR.

3. Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet, sofern nicht vertraglich vereinbart. Holt der Mieter unsere Zustimmung nicht ein, kann dies zu Ansprüchen gegen den Mieter, insbesondere der fristlosen Kündigung des Mietvertrages durch uns, führen.

4. Die Mieteinheit beträgt im Allgemeinen 3 Werktage. Für jeden Werktag darüber hinaus berechnen wir 30 Prozent des Mietpreises. Bei Langzeitmieten ab 7 Werktagen erfragen Sie bitte unsere günstigen Konditionen.

5. Die Mietzeit endet mit Ende der Mieteinheit in welcher der Mietgegenstand mit allen Teilen beim Vermieter oder einem anderen vereinbarten Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.

6. Soll die Abholung durch uns zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen, so ist dies mit uns im Rahmen der Auftragserteilung gesondert zu vereinbaren.

7. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf grundsätzlich unserer Zustimmung.

8. Jeder angefangene Tag gilt als voller Miet-Tag.

9. Die Leipziger Kanonenfutter GbR ist berechtigt, nach jeweils 3 Mieteinheiten Zwischenrechnungen zu stellen.

10. Die Anlieferung der Mietgegenstände an den vereinbarten Ort bzw. die Bereitstellung für Selbstabholer an dem von uns bestimmten Ort, erfolgt innerhalb der letzten zwei Tage vor Beginn des jeweiligen Einsatzes. Wird die Bereitstellung / Anlieferung zu einem früheren Zeitpunkt gewünscht, so ist dies mind. 5 Tage vor dem gewünschten Termin mitzuteilen. Die Mietzeit verlängert sich entsprechend.

11. Bei Anlieferung von Mietgegenständen sind diese unverzüglich nach Erhalt auf Menge und erkennbare Mängel zu prüfen, sofern dies im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs möglich ist. Eventuelle Mängel sind  uns unverzüglich schriftlich, per Fax oder Email bzw. vorab mündlich, telefonisch oder persönlich, unter Bezeichnung der behaupteten Mängel im Einzelnen mitzuteilen.

12. Die Beanstandung offensichtlicher Mängel sind uns vor Beginn des Einsatzes des gemieteten Materials anzuzeigen. Bei Unterlassung der rechtzeitigen Anzeige gilt die Ware als genehmigt.

Zeigt sich später ein Mängel, welcher bei der Untersuchung offensichtlich nicht erkennbar war, ist uns dieser unverzüglich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware auch insoweit als genehmigt. Unser Mieter verliert die Rechte, welche er ansonsten wegen des betreffenden Mangels hätte.

13. Unser Mietmaterial ist zum vertraglich vereinbarten Zweck gebrauchstauglich. Unserem Mieter ist bekannt, dass unser Mietmaterial mehrfach eingesetzt wird und daher zum Zeitpunkt der Überlassung an unseren Mieter im Regelfall weder neu noch frei von Gebrauchsbeeinträchtigungen ist. Kleinere, unserem Mieter zumutbare Abweichungen in der Ausführung, dem optischen Erscheinungsbild, den Maßen und den Farben, insbesondere bei bedruckter gegenüber nicht bedruckter Ware, gelten nicht als Mängel.

14. Unser Mieter verpflichtet sich:

– die Mietgegenstände während der Mietzeit pfleglich zu behandeln,

– während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass Mietgegenstände nicht durch Dritte beeinträchtigt werden,

– den Mietgegenstand bestimmungs- und fachgerecht zu benutzen und vor Überbeanspruchung zu schützen,

– für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes zu sorgen,

– bei der Bedienung der Geräte an die ihm erteilte Einweisung zu halten. Bei Zweifelsfragen hat er sich an die ihm

übergebene Bedienungsanleitung zu halten oder bei der LKF nachzufragen.

15. Wir sind berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und nach vorheriger Abstimmung mit unserem Mieter zu untersuchen oder durch Beauftragte untersuchen zu lassen, dafür ist jederzeit Zutritt zum Mietgegenstand zu gewähren.

16. Der Mieter hat uns unverzüglich über Abhandenkommen bzw. Beschädigung  sowie am Mietmaterial geltend gemachte Rechte Dritter zu informieren. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahmung, Pfändung oder dergleichen Rechte an einem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hiervon unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls zu benachrichtigen. Gleichzeitig ist der Dritte von der Unzulässigkeit seines Handelns in Kenntnis zu setzen. Im Falle eines Diebstahls oder sonstigen Abhandenkommens von gemietetem Material hat uns der Mieter detailliert über den gesamten Sachverhalt unverzüglich nach Feststellung schriftlich, vorab mündlich, zu informieren. Außerdem hat er bei der zuständigen Polizeidienststelle formgültige Anzeige zu erstatten.

17. Wenn nicht anders vereinbart, wird das Mietmaterial von uns nach Ende des Einsatzes am Anlieferungsort abgeholt. Das Mietmaterial ist von unserem Mieter nach Einsatzende so rechtzeitig und derart am Abholungsort bereitzustellen, dass die Abholung durch uns unmittelbar nach Einsatzende ungehindert durchgeführt werden kann. Unser Mieter ist verpflichtet, das Mietmaterial für uns ohne weiteres zugänglich und gefahrensicher bereitzustellen.

18. Erfolgt die Rückgabe des Mietmaterials nach Beendigung des Auftrages nicht, verspätet  oder befindet es sich in einem vertragswidrigen Zustand, so haftet der Kunde für die Dauer der Vorenthaltung oder Ersatzbeschaffung durch Weiterentrichtung des entsprechenden Entgeltes. Außerdem haben wir Anspruch auf unseren hierdurch entstehenden  personal-, transport- und lagerungsbedingten Mehraufwand nach unseren üblichen Tarifen sowie allen weiteren Kosten für die Wiedererlangung des Mietgegenstandes. Im Falle der Unmöglichkeit der Rückgabe, hat der Mieter Schadensersatz in Höhe des Neupreises zu leisten. Die Geltendmachung weiteren Schadens, insbesondere infolge von Unmöglichkeit oder Verzug der Weitervermietung sowie wegen entgangenen Gewinns, bleibt davon unberührt.

19. Die Warenrücknahme erfolgt grundsätzlich nur unter Vorbehalt. Zurückgegebene Ware wird unverzüglich in unserem Haus bzw. bei Abholung auf Vollständigkeit und Beschaffenheit geprüft.
Stellen wir Mängel, Mindermengen oder Beschädigungen fest, teilen wir dieses dem Mieter im Rahmen eines schriftlichen Protokolls mit. Der Mieter hat innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit unsere Feststellungen bei uns vor Ort auf Richtigkeit zu überprüfen. Da wir unser Equipment schnellstmöglich weiter vermieten müssen, sind wir auf eine schnelle Klärung des Sachverhaltes angewiesen. Kommt unser Mieter unserer Aufforderung auf Überprüfung unseres Protokolls schuldhaft nicht fristgemäß nach und äußert er sich nicht substantiell zu unserem Protokoll, gilt dies als Anerkenntnis der Richtigkeit unseres Protokolls. Dies erkennt der Kunde bei Auftragserteilung ausdrücklich an.

20. Falsch zurückgegebene Gegenstände werden vom Vermieter für 30 Tage aufbewahrt, danach kann der Vermieter frei über diese verfügen.

§ 7. Anmietung von Hüpfburgen

1. Es wird eine ebene, saubere Fläche benötigt, z. B. Gras, Teer, Asphalt, (kein Schotter, roter Sand oder Tartan).

2. Alle von der LKF GbR beaufsichtigten Leistungen sind im Umfang der Aufsichtsführung haftpflichtversichert. Dem Personal werden pro Veranstaltungstag (6 Std.) 30 Minuten Pause gewährt. Bei längeren Einsätzen werden die Pausenzeiten entsprechend verlängert. In den Pausen stehen die gemieteten Geräte nicht zur Verfügung. Wenn der Kunde zu diesen Zeiten eigenes Personal einsetzt, gehen alle Pflichten, insbesondere die Haftung, auf den Kunden über.

§ 8. für Selbstabholer und/oder Selbstbetreiber von Hüpfburgen

1. Der Kunde hat bei der Nutzung der Geräte dafür zu sorgen, dass diese ab Windstärke 6, bei Windböen und bei Regen nicht mehr genutzt werden dürfen. Insoweit ist bei aufblasbaren Geräten die Luft sofort abzulassen. Verstößt der Kunde gegen diese Vorgaben, haftet er für sämtliche Schäden; eine Haftung der LKF GbR ist ausgeschlossen.

2. Der Kunde verpflichtet sich zum sachgerechten und sorgfältigen Auf- und Abbau, Betrieb und Umgang mit den Geräten. Er sorgt insbesondere für eine ausreichende Aufsicht bei der Benutzung der Geräte. Der Kunde wird auf den Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung hingewiesen.

3. Die LKF GbR übernimmt während der Vertragslaufzeit gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen keine Aufsichtspflicht. Der Kunde ist aufsichtspflichtig, unbeschadet der Übertragung solcher Pflichten auf Dritte.

4. Nach dem Betrieb sind sämtliche Geräte zu reinigen, zu trocknen und sorgfältig zu verpacken. Beschädigungen an Geräten sind sofort bei Feststellung der LKF GbR zu melden. Nach Feststellung von Beschädigungen, welche die Betriebssicherheit beeinträchtigen, dürfen die Geräte nicht mehr betrieben werden.

§ 9. Verhalten in der Limousine / Fahrzeugen

1. Es gilt während der gesamten Fahrzeit für alle Fahrgäste die jeweils geltenden Vorschriften zur Regelung des Straßenverkehrs, insbesondere die Anschnallpflicht. Den Anordnungen des Chauffeurs ist immer Folge zu leisten, der Chauffeur hat die Verantwortung zu sicheren Durchführung der Fahrt und ist stets um das Wohl seiner Fahrgäste bemüht. Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen und/oder Körperteile herausragen zu lassen oder aus dem Fahrzeug zu schreien. Falls Sie die Geräte oder Teile der Anlagen selbst bedienen möchten, lassen Sie sich unbedingt bei Bedarf die Handhabung der Geräte erklären.

2. Rauchen ist im Fahrgastraum der Fahrzeuge verboten. Die Kosten für Zuwiderhandlung müssen vollständig vom Verursacher übernommen werden, zuzüglich Nutzungsausfall während der Reparatur.

3. Das Mitbringen von Speisen ist unerwünscht. Alkoholische Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht und an Bord konsumiert werden.

§ 10. Kündigung, Abnahmeverweigerung

1. Das Mietverhältnis endet nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen nach Beendigung des konkreten Einsatzes, für welches das Mietmaterial bei uns angefordert wurde und nach Wiedererlangung des Besitzes durch uns. Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

Als wichtiger Grund gilt für uns insbesondere:

–  wenn unser Mieter seiner anteiligen Vorauszahlungsverpflichtung nach § 2 Ziffer 10 nicht fristgemäß nachkommt,

–  der Mieter mit der Bezahlung einer Mietrechnung oder mit Zahlungsverpflichtungen aus einem anderen

Rechtsgeschäft ganz oder teilweise länger als 14 Tage im Rückstand gerät,

–  der Mieter seine Zahlungen einstellt, insbesondere über sein Vermögen die Eröffnung des Vergleichs- oder

Konkursverfahren beantragt oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren anstrebt,

–  sich aus den Umständen ergibt (z.B. Vollstreckungsmaßnahmen etc.), dass der Mieter den fälligen Verpflichtungen

nicht nachkommen kann,

–  der Mieter seine Vertragsverpflichtung verletzt, insbesondere den Mietgegenstand nicht ordnungsgemäß behandelt.

Im Übrigen findet § 543 BGB Anwendung.

2. Nach wirksamer Kündigung sind wir berechtigt, das Mietmaterial unseres Mieters abzuholen und über dieses anderweitig zu verfügen. Unser Mieter hat uns Zutritt zu dem Mietmaterial zu gewähren und den Abtransport zu ermöglichen. Weitergehende Ansprüche von uns bleiben unberührt.

3. Nimmt unser Mieter bestelltes Mietmaterial nicht ab, hat er den vereinbarten Mietpreis zu entrichten. Ist eine Weiter- bzw. Zwischenvermietung möglich, so werden nur die bis dahin entstandenen Kosten berechnet. Unser Mieter hat uns für den vergeblichen An- und Abtransport des Mietmaterials nach unserer Wahl die vertraglich vereinbarten oder die uns tatsächlich entstehenden Kosten zu erstatten.

4. Bei wetterbedingtem, auch vollständigem Nutzungsausfall, auch wenn das Gerät nicht ausgepackt oder aufgebaut wurde, ist das 
vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu entrichten. Der Kunde trägt stets das Wetterrisiko und das der Veranstaltungsdurchführung. Für die ersatzweise Wiederanmietung des gleichen Geräts innerhalb eines Kalenderjahres berechnet die LKF GbR nur 50% des jeweils entsprechenden aktuellen Entgeltes.

5. Bei Stornierung durch die LKF GbR werden die bereits bezahlten Kosten zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder weiterführende Ansprüche bestehen nicht.

§ 11. Gefahrübergang

1. Mit Abholung vom  bzw. Anlieferung durch den Vermieter und Rücklieferung durch bzw. Abholung vom Mieter übernimmt der Kunde die Haftung für das übergebene Mietmaterial und haftet für den Zustand der Geräte und des Zubehörs bei Rückgabe sowie für sämtliche Schäden, unbegrenzt und im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, unabhängig von der Verursachung dieser, soweit sie nicht die LKF GbR trifft. Dieses gilt insbesondere für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen, einschließlich Personenschäden. Die Haftung Dritter bleibt davon unberührt.
Bei Selbstabholung trägt der Kunde das Transportrisiko und haftet insoweit in vollem Umfang vom Zeitpunkt der Abholung bis zur Rückgabe an den Vermieter und somit auch für eine verspätete Rückgabe.
Dies gilt auch, wenn die Abholung bzw. Rücklieferung durch vom Kunden beauftragte Dritte erfolgt.

2. Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen Geräte, das Zubehör und sonstiges Material so aufbewahrt werden, dass sie vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Für etwaige Schäden und Verluste, die durch unsachgemäße Lagerung sowie mangelnde Beaufsichtigung entstehen, ist der Kunde ersatzpflichtig.

3. Nimmt der Mieter Veränderungen an dem Liefergegenstand, den Einbau von Zusatzeinrichtungen, die Verbindung des Liefergegenstandes mit anderen Geräten oder Vorrichtungen oder eigene Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten durch eigene Mitarbeiter oder vom Vermieter nicht autorisierte Dritte vor, entfällt jegliche Gewährleistung. Der Vermieter behält sich in diesem Falle Schadenersatzansprüche vor.

4. Zu ersetzen sind die Kosten für Reinigungsarbeiten, Instandsetzung bzw. Neubeschaffungen des entsprechenden Gegenstandes, inklusive aller anfallenden Kosten (Transportkosten, Porto etc.)

§ 12. Haftung / Haftungsbeschränkung

1. Die LKF GbR haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden haftet die LKF GbR nur bei vorsätzlicher Vertragsverletzung. Außer bei vorsätzlicher Vertragsverletzung ist die Haftung der LKF GbR auf den für die LKF GbR bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Alle Schadensersatzansprüche des Nutzers verfallen mit Ablauf von drei Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Auftrags, sofern die Ansprüche nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden. Verlangt der Nutzer Schadensersatz wegen Nichterfüllung beträgt die vorgenannte Frist einen Monat. Nach Ablauf der Frist kann der Nutzer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der LKF GbR, soweit Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung.

3. Wir haften nicht für Schäden, die unserem Mieter durch das Mietmaterial oder wegen eventuellen Verzugs mit einer Mangelbeseitigungsmaßnahme entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Mangel bei Vertragsabschluss vorhanden ist oder später entsteht.

4. Eine Haftung für die von uns beauftragten Dienstleister / Subunternehmer und von dessen Erfüllungsgehilfen erbrachten Dienstleistungen ist ausgeschlossen.

5. Die LKF GbR haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen der in Shuttle-Fahrzeugen mitgeführten Sachen.

6. Die LKF GbR haftet nicht für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der übermittelten Inhalte und Programme, die auf der Website leipziger-kanonenfutter@web.de verbreitet werden, noch für Schäden die daraus entstehen, es sei denn, dass solche Schäden von der LKF GbR vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Dies gilt für alle Arten von Schäden, insbesondere Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Auslassungen, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung eines Online-Angebots entstehen können. Die LKF GbR haftet ferner nicht für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der angebotenen Funktionen.

7. Die LKF GbR übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, Fehlerfreiheit, Rechtmäßigkeit und Funktionsfähigkeit von Internetseiten Dritter, auf die mittels Links von der Internetseite der LKF GbR verwiesen wird. Seitenaufrufe über Links erfolgen auf eigene Gefahr.

8. Die LKF GbR kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und Nutzer rechtzeitig erreichen.

9. Die LKF GbR haftet nicht für Störungen der Qualität des Zugangs aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, welche die LKF GbR nicht zu vertreten hat, insbesondere den Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways. Die LKF GbR übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Internetseite unterbrechungs- und fehlerfrei funktioniert und dass etwaige Fehler korrigiert werden. Ebenso wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Inhalte der Internetseite korrekt sind.

10. Stellt die LKF GbR ihre Dienstleistungen vorübergehend oder endgültig aus wichtigem Grunde ganz oder teilweise ein, so begründet dieser Umstand keine Haftung.

§ 13. Mängel / Mängelanzeige

1. Sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs ist, hat er der Leipziger Kanonenfutter GbR offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen, nachdem er den Mangel erkennen konnte, anzuzeigen. Anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

§ 14. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erledigung aller Ansprüche, die uns gegen den Kunden erwachsen sind oder aus der bestehenden Geschäftsbeziehung noch erwachsen.

§ 15. Datenschutz

Der Kunde willigt in die Speicherung personen- und firmenbezogener Daten ein, soweit dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist. Der Kunde erhält jederzeit auf Anforderung Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

§ 16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zwischen der LKF GbR und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller internationalen, supranationalen Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen. Für alle Verbraucher und Kunden, auch sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen festen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Leipziger Kanonenfutter GbR. Die Leipziger Kanonenfutter GbR ist in diesem Fall jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

§ 17. Teilwirksamkeit

1. Sind oder werden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar oder enthalten sie eine Lücke, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 31.12.2013 

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